Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand 17.03.2023)

Nachfolgend kann jeder Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen und erklärt sich mit allen Punkten einverstanden, sobald er mündlich oder schriftlich einem Angebot zustimmt.

1. Vertragspartner
Der Auftraggeber führt ein Geschäftsverhältnis mit Joshua Gerken, nachfolgend nur „DJ“ genannt, es ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Der Auftraggeber kann sich darauf verlassen, dass der DJ seine Aufträge mit aller erforderlichen Sorgfalt erledigt und dabei das Interesse des Auftraggebers wahrt, soweit er dazu im Einzelfall imstande ist.

Nach mündlicher Zusage oder Erstellung der Auftragsbestätigung ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.

2 . Angebot
Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Die im Internet, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen angegebenen Preise und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Die Angebotsfrist ist auf jedem Angebot schriftlich festgehalten und beträgt in der Regel 14 Tage.

3 . Vertragsabschluss
Bei jeder Buchung erhält der Auftraggeber einen schriftlichen Vertrag, den er innerhalb einer Frist von 14 Tagen unterschrieben zurücksenden muss, um die Buchung abzuschließen. Verstreicht die genannte Frist, so ist der DJ nicht weiter an die im Vertrag festgehaltenen Leistungen gebunden.

Sollte der im Vertrag festgehaltene Ausführungstermin innerhalb der 14-Tage-Frist liegen, so ist der unterschriebene Vertrag spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen.

Alle Verträge werden bei Unterzeichnung durch den Kunden und den DJ, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung rechtskräftig.

2. Gage und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem geschlossenen Dienstleistungsvertrag und enthält alle vereinbarten Leistungen. Der im Vertrag notierte Preis gilt als verbindlich und ist im Nachhinein nicht rabatt- oder abzugsfähig.

Zahlungen sind ohne Abzüge und ausschließlich direkt vorzunehmen.

Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

1. PayPal (PayPal-Konto: @joshua.gerken)

2. Bargeldlose Überweisung (Bankverbindung siehe Vertrag)

Bargeldlose Zahlungen müssen vor Veranstaltungsbeginn mit PayPal-Beleg oder bankquittiertem Überweisungsbeleg glaubhaft nachgewiesen werden.

Die Gage ist bei Auftritten mit Beendigung der Veranstaltung fällig. Für organisatorische und grafische Dienstleistungen gilt das Fälligkeitsdatum der Rechnung. Mit Ablauf der Frist kommt der Veranstalter mit der Zahlung in Verzug. Hierfür gelten uneingeschränkt die Regelungen des BGB.
Unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 Abs.1 UStG wird für berechnete Leistungen keine Mehrwertsteuer erhoben oder ausgewiesen.

3. Anmeldung der Veranstaltung
Der Auftraggeber versichert, dass er die Veranstaltung bei allen relevanten Behörden/Ämtern angemeldet hat, die Veranstaltung im vollen Umfang genehmigt ist und keine weiteren Vorschriften entgegenstehen.

4. GEMA
Durch den DJ werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der DJ versichert, dass die eingesetzten digitalen Musikdateien gemäß GEMA Tarif VR-Ö ordnungsgemäß lizensiert sind (unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit dieses GEMA-Tarifes). Der Auftraggeber informiert sich selbständig über Meldepflichten seiner Veranstaltung. Auf Wunsch wird dem Auftraggeber eine Übersicht der gespielten Lieder zur Vorlage bei der GEMA vom DJ ausgehändigt. Falls eine solche Übersicht benötigt wird, ist dies dem DJ vor der Veranstaltung mitzuteilen, so dass er die Möglichkeit hat, die gespielten Lieder zu notieren.
Private, geschlossene Veranstaltungen sind in der Regel von der GEMA befreit.

5. Leistungsumfang und Ausführung von Aufträgen
Der DJ unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des Auftraggebers, es sei denn, es sind Sondervereinbarungen im Rahmen einer Vorbesprechung getroffen. Der DJ ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Bestandteil.

6. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung der Buchung
Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:

  • Rücktritt nach Ablauf des 14-tägigen gesetzlichen Widerrufsrechts: 20% der vereinbarten Gage.
  • Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten Gage.
  • Rücktritt bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 80% der vereinbarten Gage.
  • Nach Abfahrt am Veranstaltungstag aus Herne oder bei Abbruch der Veranstaltung wird die Gage zu 100% berechnet.

Die Stornoregelung greift auch bei einer Verschiebung der Veranstaltung.
Bei absolutem Verbot der Veranstaltung aus rechtlichen Gründen findet die obige Festsetzung der Storno-Gebühren keine Anwendung.

Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des DJs ist nur eingeschränkt möglich und wird wie folgt geregelt:
Steht der DJ aus selbstverschuldeten Gründen für die vereinbarte Veranstaltung nicht, nur teilweise, nicht rechtzeitig oder sonst nicht wie vereinbart zur Verfügung, ist er verpflichtet, bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückzuerstatten und den Auftraggeber von weiteren Zahlungen vollständig zu befreien.

Sollte der DJ aus schwerwiegenden persönlichen und unverschuldeten Gründen (z.B. Krankheit, Unfall, Tod, Todesfall in der Familie) die Leistung nicht erbringen können, wird er nach Möglichkeit bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu organisieren, ohne für die erfolgreiche Vermittlung eine Garantie geben zu können. Dieser Fall entbindet den Auftraggeber vollständig von ausstehenden Zahlungen.

7. Haftung bei Schäden
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden am Equipment vom DJ, die durch den Auftraggeber oder dessen Gäste entstehen.
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des DJs verursacht worden ist.
Wird vom Auftraggeber oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt so wird vom DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienungsfehler übernommen. Die Haftung liegt allein beim Auftraggeber.

Der DJ übernimmt generell keine Haftung für eventuelle Gehörschäden bei den Kunden, Gästen, Servicekräften und Musikbestellern. Achten Sie bitte auf ihre Kinder und Kleinkinder und halten Sie ausreichend Abstand von den Lautsprechern.

8. Auf- und Abbau sowie Besonderheiten am Veranstaltungsort
Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Zufahrt zum Veranstaltungsort und stellt einen kostenlosen Parkplatz zur Verfügung oder ihm werden die Parkkosten in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber kümmert sich um eventuell anfallende Zufahrtsgenehmigungen und haftet allein für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

Der Auf- und Abbau der DJ Anlage (Ton- & Lichttechnik) erfolgt zeitnah vor und nach der Veranstaltung durch den DJ oder eine beauftragte Firma. Der Aufbau muss ab 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich sein. Der Auftraggeber oder die Gäste haben keine Befugnis, die Technik ohne Erlaubnis des DJs selbstständig zu bedienen oder auf- und abzubauen.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass ein genügend abgesicherter Stromanschluss (3 x 230V Schuko) sowie ausreichend sichere Stellfläche für das DJ-Equipment zur Verfügung stehen. Der Stromanschluss muss ausschließlich für die technische Anlage vom DJ zur Verfügung stehen. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z.B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden.
Bei Aufträgen im Freien trägt alleine der Auftraggeber das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Auftraggeber die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz muss Trockenheit und eine Temperatur von mindestens 10°C gewährleisten.

9. Verpflegung
Der Auftraggeber verpflichtet sich den DJ über die gesamte Veranstaltungsdauer, inklusive der Zeiten für Auf- und Abbau, entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Wasser, Säfte etc.) und angemessene Speisen bereitzustellen. Sollte der DJ die Kosten für seine Verpflegung selbst tragen müssen, können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Herne.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen DJ und Auftraggeber mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Herne. Vor der Nutzung des Rechtsweges ist ein Mediationsgespräch zwingend erforderlich.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen dem DJ und dem Auftraggeber ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

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